Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist nicht nur die Folge von wirtschaftlich schwierigen Zeiten, sondern sollte davon unabhängig betrachtet werden und ist eine Einrichtung, die den Unternehmen ebenfalls die Möglichkeit gibt, auf saisonale Schwankungen unterschiedlichster Branchen reagieren zu können. Soll die Förderung der Arbeitsagentur genutzt werden, um z. B. Entlassungen zu umgehen, dann sind komplexe Berechnungen des Kurzarbeitergeldes unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben zu erstellen. Automatisiert und mit wenig Zeitaufwand werden die gewünschten Ergebnisse erstellt.

Ihre Vorteile bei der Abrechnung mit Hilfe des SBS Lohn plus® Moduls „Kurzarbeitergeld“:

  • Automatische Abrechnung und Abwicklung von Kurzarbeit nach gesetzlichen Vorgaben
  • Kein aufwendiges Ausfüllen der Kug-Abrechnungslisten für die Arbeitsagentur
  • Erstattung der SV-Beiträge nach dem Konjunkturpaket II (bis 2010)
  • „Betriebsmeldung über Kug gem. § 320 Abs. 4 SGB III“ (statistische Meldung für die Arbeitsagentur)
  • Bruttozuschüsse des Arbeitgebers zum Kug
  • Kug-Abrechnungsliste für die Arbeitsagentur
  • Krankengeld in Höhe von Kug, einschließlich Erstattungsliste für die Krankenkasse
  • Übersichten Soll-/Istentgelte stehen zur Verfügung
  • Zudem steht Ihnen eine personalstamm-unabhängige Kug-Schnellberechnung zur Verfügung
  • Gerade in wirtschaftlichen Krisen ist die Zeit- und Kostenersparnis von hoher Bedeutung